“Die glücklichsten Menschen sind nicht die, die von allem das Beste haben,

sondern die, die aus allem, was sie haben, das Beste machen”

Unbekannt

Honorar

In einem persönlichen und unverbindlichen Erstgespräch können wir klären, welche der von mir angebotenen Methoden von Selbsterfahrung und Psychotherapie für Sie passend erscheint. Das Erstgespräch dient zur Kontaktaufnahme und dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie bekommen ein Gefühl für meine Arbeitsweise. Wir halten fest, wie die weiteren Schritte unserer gemeinsamen Zusammenarbeit aussehen. Für eine erfolgreiche Therapie braucht es eine harmonische und vertrauensvolle Klienten/ Therapeuten-Beziehung. Daher ist das Erstgepräch (ca. 30 Min.) kostenfrei und dient zum gegenseitigen Kennenlernen, um Ihr Anliegen und anstehende Fragen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Therapeutische Gespräche / Beratung

 

Einzelsitzung
Euro 60,– (mind. 60 Min.)

Paarsitzung
Euro 100,– (mind. 60 Min.)

Mobile Praxis
Ab einer Entfernung über 5,5 km berechne ich 50 Cent zusätzlich pro gefahrenem Kilometer.
Weitere Informationen…

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Soziales Honorar

Soziales Honorar für Geringverdiener – damit sofortige Unterstützung für jeden möglich ist!

Hilfe sollte jeder bekommen, auch derjenige, der es sich nicht leisten kann. Da mir dieser Aspekt besonders am Herzen liegt, biete ich Menschen mit geringem Einkommen meine Unterstützung an. (Auszubildende, Studenten, Geringverdiener, Bezieher von ALG 2 oder andere Personen). Die Stundensätze bemessen sich nach der individuellen Lebenssituation. Bitte sprechen Sie mich bei Interesse an. Es findet sich immer ein Weg.
Ihre Anfrage bleibt selbstverständlich vertraulich.

 

Details zur Zahlung


  • Das Honorar ist direkt nach Anschluss einer Sitzung in bar fällig.
  • Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (48 Std. Frist) sind ebenfalls kostenpflichtig und mit Euro 45,– zu begleichen. Bitte bedenken Sie, dass nur ein rechtzeitig abgesagter Terminplatz einer anderen Person zugesagt werden kann.Ich danke Ihnen für ihr Verständnis.
  • Die Kosten für Sitzungen beim Heilpraktiker für Psychotherapie werden prinzipiell in Rechnung gestellt. Sie sind Selbstzahler und können sofort ohne lange Wartezeiten und bürokratischen Aufwand mit einem Erstgespräch beginnen. Sie erhalten sofortige Hilfe und Unterstützung. In Einzelfällen ist eine Abrechnung über private Krankenkassen und Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
  • Die Diagnose bleibt Privatsache und wird nicht an die Krankenkasse weitergeleitet. Dies könnte wichtig sein, wenn Sie eine Beamtenlaufbahn planen oder Versicherungen abschließen wollen. Kosten für Heilbehandlungen können jedoch als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 (EStg) geltend gemacht werden.

Schweigepflicht


Die gesamte Arbeit in meiner Praxis unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.

Kostenerstattung


Von den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werden Behandlungen durch Heilpraktiker in der Regel nicht erstattet. Dies gilt auch für psychotherapeutische Behandlungen.

Private Krankenversicherungen (PKV) und private Krankenzusatzversicherungen erstatten die Kosten einer Behandlung durch Heilpraktiker entsprechend den vereinbarten Tarifen. Ich empfehle Ihnen deshalb unbedingt, vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit Ihrem Versicherer zu halten.

Als Privatzahler besteht im Allgemeinen die Möglichkeit bei der Einkommensteuererklärung die angefallenen Kosten als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend zu machen.

Vorteile für Selbstzahler gegenüber kassenärztlich bezahlter Therapie:
• keine langen Wartezeiten auf einen Therapiebeginn, was bei bestimmten Krankheitsbildern eine Chronifizierung verhindern kann
• sofortige Unterstützung in einer akuten Krisensituation
• anonyme Beratung/Therapie (keine Erfassung bei den Krankenkassen)